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Vorsorge

Krebsabstrich

Mit einer kleinen Bürste wird aus dem Gebärmutterhals Zellmaterial entnommen, auf ein Glasplättchen aufgetragen und im Labor unter dem Mikroskop aufgearbeitet.

Dabei werden Veränderungen der Zellen in 5 Gruppen eingeteilt: PAP I bis PAP V, wobei PAP I und PAP II einen Normalbefund darstellen und PAP V einer Krebserkrankung entspricht.

Bei PAP III D wird die Patientin in 3- bis 6-monatigen Abständen zur Abstrichkontrolle wiederbestellt, da bei einer Verschlechterung des Befundes (PAP IV) bzw. bei wiederholtem PAP III D ein kleiner Teil des Gebärmutterhalses chirurgisch entfernt werden muss. Mit diesem Routineeingriff ist die Patientin wieder geheilt, ein Übergang in einen Gebärmutterhalskrebs mit einer notwendigen großen Operation bzw. Bestrahlung kann so verhindert werden.

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